Beitragsordnung des Vereins Inspired By Dance e.V.

  A. Grundbeitrag 

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Grundbeitrag. Dieser Beitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
  2. Der Grundbeitrag beträgt für alle nicht befreiten Mitglieder 1,00 € monatlich. Dies entspricht einem jährlichen Höchstbetrag von 12,00 €

  B. Beitrag zur Abteilung (Sparte) 

  1. Alle Mitglieder einer Abteilung (Sparte) zahlen neben dem Grundbeitrag zusätzlich folgende Beiträge:
  •  Inspired by Dance OrgaTeam                                               0,00 €
  •  Inspired by Dance ShowTeam                                              5,00 € monatlich
  •  Inspired by Dance Schellerten                                           10,00 € monatlich
  •                       Fitness Schellerten                                           7,00 € monatlich
  •                       Kickboxen Schellerten                                   10,00 € monatlich
  •                       Kinderturnen & Kindertanz Schellerten   10,00 € monatlich
  •  Inspired by Dance Hann.-Münden                                    15,00 € monatlich 
  •  Inspired by Dance Bruchhausen Vilsen                           10,00 € monatlich
  •  Inspired by Dance Online-Classes                                       5,00 € monatlich
  •  Inspired by Dance  E-Sports                                                   8,00 € monatlich
  •  Inspired by Dance Family & Friends                    Beitragshöhe frei wählbar

     2. Ist ein Mitglied in mehreren Abteilungen aktiv, fallen die jeweils für die Abteilungen geltenden Beiträge nebeneinander an. Einem                       Mitglied des Vereins Inspired by Dance e.V. wird in diesem Falle auf die günstigere(n) Abteilung(en) (Sparte(n)) eine Vergünstigung in                   Höhe von 50 % gewährt. Bei identischen Abteilungsbeiträgen wird die Vergünstigung auf die zweite Abteilung des Mitglieds gewährt.                  Meldet sich das M;itglied im Anschluss in einer Abteilung mit höheren Kosten an, gilt S. 1 entsprechend. Ist das Mitglied nach                                 der Kündigung einer oder mehrere Sparten nur noch in einer Abteilung aktiv, fällt der Abteilungsbetrag in voller Höhe an. Die                               Mitgliedschaft in einem Kooperationsverein berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Vergünstigung.

         Beispiel:

         Mitgliedschaft Inspired by Dance Hann.-Münden (15,00 € monatlich --> voll) + Inspired by Dance Schellerten (10,00 € monatlich --> 50 %             = 5 €) = 20 € monatlich

         Mitgliedschaft Inspired by Dance Schellerten (10,00 € monatlich --> voll) + Kinderturnen Schellerten (10,00 € monatlich --> 50 % = 5 €)   
         + Inspired by Dance  E-Sports (8,00 € monatlich --> 50 % = 4 €) = 19 € monatlich

     3. Der Verein bietet seinen Mitglieder den Erwerb einer 10er Karte zum Preis von 45,00 € an. Die Karte berechtigt zur Teilnahme an                         zehn Unterrichtsstunden der unter Ziff 1. aufgeführten Abteilungen mit Außnahme der Teilnahme am E-Sport, dem ShowTeam, dem                 OrgaTeam, LC Wolfsburg und Family & Friends, gemäß dem jeweiligen örtlichen Angebot. 

   C. Zahlweise und Fälligkeiten

  1. Die angegebenen Beträge sind Monatsbeträge.
  2. Der Grundbetrag (A.) wird jeweils zum 31. März des laufenden Jahres für das gesamte laufende Jahr fällig. Bei Eintritt nach dem 31.3. wird der Grundbeitrag für das gesamte laufende Jahr mit Eintritt sofort fällig.
  3. Der Beitrag zur Abteilung (B.) ist jeweils am 1. eines Monats im Voraus fällig.
  4. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist für alle auf Grundlage dieser Beitragsordnung zu erhebenden Beträgen, einschließlich der Kursgebühren, zwingend vorgeschrieben. Der Einzug erfolgt monatlich, in der Regel am Anfang des laufenden Monats.
  5. Für neue Mitgliedschaften ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ab sofort (Datum der Beschlussfassung) Pflicht. Bestandsmitglieder haben das SEPA-Lastschriftmandats bis zum 31.3.2021 zu erteilen.
  6. Im Falle von nicht eingelösten Lastschriften sind die vom Kreditinstitut in Rechnung gestellten Gebühren vom Mitglied zu tragen. Als die Abbuchung der Beträge von einem Konto nicht mehr möglich ist, wird die Mitglied der Betrag zuzüglich der von den Banken erhobenen Rücklastschriftgebühr in Rechnung gestellt. Für jedes Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

   D. Allgemeines

  1. Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Die aktive Mitgliedschaft kann auf Antrag in eine Fördermitglieder umgestellt werden, wenn das Mitglied an keinem Sportbetrieb des Vereins teilnimmt. Hiervon ausgenommen sind Unterbrechungen durch Krankheit oder anderweitige Abwesenheit.
  3. Ehrenmitglieder können durch den Vorstand ernannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Mitglied in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht hat.
  4. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand mit einfacher Mehrheit per Beschluss und soweit dies die Beiträge zu den Abteilungen betrifft nach Anhörung des oder der Abteilungsleiter/s geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Ordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

 

Beschlossen am 12.03.2023